Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nordfracht GbR • Zehntwerderweg 34, 13469 Berlin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Angebote, Verträge und Leistungen der Nordfracht GbR für Transportdienstleistungen in der DACH-Region und Europa.

§1
Geltung, Vertragspartner, B2B-Hinweis
B2B
Vertragsrecht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Nordfracht GbR, Zehntwerderweg 34, 13469 Berlin (nachfolgend "Nordfracht") gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucherleistungen sind ausgeschlossen.

§2
Leistungsbild
FTL
LTL
DACH
Europa
Tracking

Nordfracht erbringt Direktfahrten (FTL/LTL) in der DACH-Region und Europa, optional mit Track-&-Trace, SMS/E-Mail-Avis sowie vereinfachter Schadensmeldung.

§3
Einbeziehung der ADSp 2017; HGB/CMR
ADSp 2017
HGB
CMR
Haftung

Nordfracht arbeitet ausschließlich auf Grundlage der ADSp 2017 in der jeweils gültigen Fassung. Diese begrenzen u. a. die Haftung für Güterschäden auf 8,33 SZR/kg und sehen zusätzliche Deckel von 1,25 Mio. € je Schadenfall sowie 2,5 Mio. € je Schadenereignis vor; bei multimodalen Transporten mit Seeanteil und unbekanntem Schadenort 2 SZR/kg (jeweils das Höhere gilt).

§4
Pflichten des Auftraggebers
Auftraggeber
Verpackung
ADR
Gefahrgut

Der AG stellt richtige/vollständige Angaben zu Ware, Gewicht, Abmessungen, Packstücken, ggf. Wertangaben, Lade-/Entladestellen, Zeitfenstern, Ansprechpartnern sowie Verlade-/Entladebedingungen bereit.

§5
Termine, Wartezeiten, Standgeld
Termine
ETA
Standgeld
Be-/Entladen

Avis-/ETA-Angaben sind unverbindliche Planwerte, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart.

§6
Preise, Nebenkosten, Zahlung
Preise
Zahlungsziel
Maut
Verzug

Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer sowie variablen Zuschlägen (z. B. Maut/Diesel/Fähren/Mauterhöhungen).

§7
Haftung, Versicherung
Haftung
Versicherung
Transport

Haftung nach ADSp 2017, HGB und – bei grenzüberschreitenden Straßentransporten – nach CMR (vgl. Ziff. 3).

§8
Schadensanzeige & Fristen
Schäden
Fristen
CMR

Äußerlich erkennbare Schäden sind bei Ablieferung auf dem Liefer-/Frachtpapier zu vermerken; verdeckte Schäden unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Gesetzliche/CMR-Fristen bleiben unberührt.

§9
Digitale Dienste
Tracking
ETA
SMS
E-Mail
Datenschutz

Tracking-/ETA-Informationen dienen der Information; Abweichungen begründen keine Haftung über die gesetzlichen/ADSp-Regelungen hinaus.

§10
Höhere Gewalt & Störungen
Höhere Gewalt
Störungen
IT

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Stau, Witterung, Streik, behördliche Maßnahmen, IT-/Netzstörungen) befreien für Dauer/Ausmaß der Störung von Leistungs- und Haftungspflichten, soweit rechtlich zulässig.

§11
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand
Berlin
Deutsches Recht
CMR

Ausschließlicher Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig im B2B-Verkehr – ist Berlin.

§12
Datenschutz
Datenschutz
DSGVO
Verarbeitung

Nordfracht verarbeitet personenbezogene Daten zweckgebunden zur Vertragsdurchführung. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Nordfracht.

§13
Schlussbestimmungen
Textform
Salvatorische Klausel

Nebenabreden/Änderungen bedürfen der Textform.